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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die gerechtfertigte Annahme der Befangenheit einer Mitarbeiterin des der Leistungsfeststellung unterzogenen Beamten und die daraus folgende Nichtausübung ihrer Funktion als Mitglied des zuständigen Senates der Leistungsfeststellungskommission schließt ihre Einvernahme als Zeugin im Leistungsfeststellungsverfahren nicht aus. Die Befangenheit wird im Rahmen der freien Beweiswürdigung der Zeugenaussage eine Rolle spielen, doch können Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Zeugen verläßlich erst auf Grund seiner Aussage beurteilt werden.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungVerhältnis zu anderen Materien und Normen DienstrechtBefangenheit der Mitglieder von KollegialbehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989090167.X10Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009