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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
DSchG 1923 §1 Abs1 idF 1978/167;Rechtssatz
Denkmale iSd Denkmalschutzgesetzes sind Gegenstände, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Bei diesen Tatbestandsmerkmalen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die keine Ermessensübung durch die Denkmalschutzbehörde zulassen, sondern in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegen (Hinweis E 6.7.1972, 370/72, VwSlg 8268 A/1972).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte BegriffeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090019.X05Im RIS seit
04.01.2002Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010