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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Rechtssatz
Das Vorbringen eines Mitgliedes des zur Entscheidung über den Antrag des Beamten zuständigen Senates der Leistungsfeststellungskommission, es könne über die Leistung des antragstellenden Beamten als seines unmittelbaren Vorgesetzten nicht rein sachlich und frei von Emotionen urteilen, ist geeignet, die Wahrscheinlichkeit seiner Befangenheit zu begründen.
Schlagworte
Befangenheit der Mitglieder von KollegialbehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989090167.X04Im RIS seit
22.02.2002Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009