RS Vwgh 1991/4/25 89/09/0167

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Veröffentlicht am 25.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs5 idF 1986/389;
BDG 1979 §88 idF 1986/389;

Rechtssatz

Das Vorbringen eines Mitgliedes des zur Entscheidung über den Antrag des Beamten zuständigen Senates der Leistungsfeststellungskommission, es könne über die Leistung des antragstellenden Beamten als seines unmittelbaren Vorgesetzten nicht rein sachlich und frei von Emotionen urteilen, ist geeignet, die Wahrscheinlichkeit seiner Befangenheit zu begründen.

Schlagworte

Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989090167.X04

Im RIS seit

22.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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