RS Vwgh 1991/4/26 90/18/0264

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SVDolmG 1975 §10 Abs1 Z1;
SVDolmG 1975 §2 Abs2 Z1 lite;

Rechtssatz

Eine von einem Sachverständigen in einem verschlossenen Briefumschlag jemandem gegenüber ausgesprochene Drohung, diskriminierende Inserate - hier: zur Bloßstellung als Geheimprostituierte - zu veröffentlichen, ist für sich allein nicht derart schwerwiegend, daß daraus bereits der Mangel der Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen geschlossen werden müßte. Es kommt vielmehr auf die näheren Umstände an, aus denen sich der Sachverständige zum Ausspruch dieser Drohung hinreißen ließ.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180264.X01

Im RIS seit

05.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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