RS Vwgh 1991/4/26 91/18/0004

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;

Rechtssatz

Ob Entlastungsbeweise, konkret verstanden, geeignet sind, zur Entlastung des Besch beizutragen, kann grundsätzlich nur nach ihrer Aufnahme beurteilt werden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180004.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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