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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
SVDolmG 1975 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nicht die Erstattung von Anzeigen (hier: wegen unberechtigter Gewerbeausübung, Erschleichung von öffentlich rechtlichen Förderungen und Geheimprostitution) an sich, sondern die Erstattung von unbegründeten Anzeigen mit Vorsatz oder mit Fahrlässigkeit im Hinblick auf die mangelnde Begründetheit solcher Anzeigen könnte einen Hinweis auf den Mangel der Vertrauenswürdigkeit des Anzeigers geben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180264.X02Im RIS seit
05.03.2001