RS Vwgh 1991/4/26 90/18/0264

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SVDolmG 1975 §10 Abs1 Z1;
SVDolmG 1975 §2 Abs2 Z1 lite;

Rechtssatz

Nicht die Erstattung von Anzeigen (hier: wegen unberechtigter Gewerbeausübung, Erschleichung von öffentlich rechtlichen Förderungen und Geheimprostitution) an sich, sondern die Erstattung von unbegründeten Anzeigen mit Vorsatz oder mit Fahrlässigkeit im Hinblick auf die mangelnde Begründetheit solcher Anzeigen könnte einen Hinweis auf den Mangel der Vertrauenswürdigkeit des Anzeigers geben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180264.X02

Im RIS seit

05.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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