RS Vwgh 1991/4/26 91/18/0005

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Aus der die Schuldfrage betreffenden Regel der Beweislastumkehr des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG läßt sich keine Verpflichtung der Strafbehörde zur Erbringung eines Beweises dafür ableiten, daß die vom Besch vorgebrachte Behauptung eines erst nach dem Lenken des Fahrzeuges erfolgten Genusses einer größeren Menge alkoholischer Getränke nicht den Tatsachen entspricht.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180005.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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