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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Aus der die Schuldfrage betreffenden Regel der Beweislastumkehr des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG läßt sich keine Verpflichtung der Strafbehörde zur Erbringung eines Beweises dafür ableiten, daß die vom Besch vorgebrachte Behauptung eines erst nach dem Lenken des Fahrzeuges erfolgten Genusses einer größeren Menge alkoholischer Getränke nicht den Tatsachen entspricht.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung NachtrunkEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991180005.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009