RS Vwgh 1991/4/26 AW 91/18/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs1 Z2 lita;
GewO 1973 §89 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung von Konzessionen zur Güterbeförderung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurden Konzessionen des Beschwerdeführers für Güterbeförderung entzogen. Der Beschwerdeführer gibt zu, daß er "rein nach den Buchstaben des Gesetzes vielfach gegen die Gewerbeordnung verstoßen " habe, doch habe ihn die Behörde durch seinerzeitige Zusagen und Vorstellungen, rund um sein Betriebsgelände werde immer Grünland bleiben, in Irrtum geführt und in eine Zwangslage gebracht. Hat nun aber die zuständige Behörde, abweichend von einer seinerzeitigen Widmung, in der Nähe der Betriebsanlage des Beschwerdeführers den Bau von Einfamilienhäusern bewilligt, so hat der Beschwerdeführer seinen Betrieb unter Berücksichtigung dieser - für ihn neuen und unerwarteten - Anrainer zu führen. Er hat dies nach eigenen Angaben aber nicht getan. Die Belästigung der Anrainer ist aber ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit, somit gegen die öffentlichen Interessen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991180008.A01

Im RIS seit

26.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten