Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Einen Rechtssatz oder Erfahrungssatz des Inhaltes, die Ergebnisse einer Blutabnahme und einer darauf folgenden Blutalkoholbestimmung könnten in keinem Fall durch andere Beweismittel widerlegt werden, gibt es nicht.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991180004.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010