RS Vwgh 1991/4/26 91/18/0004

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Einen Rechtssatz oder Erfahrungssatz des Inhaltes, die Ergebnisse einer Blutabnahme und einer darauf folgenden Blutalkoholbestimmung könnten in keinem Fall durch andere Beweismittel widerlegt werden, gibt es nicht.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180004.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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