RS Vwgh 1991/4/29 90/15/0088

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Veröffentlicht am 29.04.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 11/1991, S 837 - 838; ÖStZB 2002, 23; ÖStZB 1992, 92;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann.

Schlagworte

Videoverleih Videothek Urheberrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150088.X07

Im RIS seit

28.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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