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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 2002, 23; ÖStZB 1992, 92;Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken aus dem Gesichtspunkt des Gleichheitsatzes gegen die Sachlichkeit des § 10 Abs 2 Z 16 UStG, der die Vermietung von bespielten Videokassetten zur Benutzung im privaten Bereich nicht begünstigt, weil zu öffentlichen Filmvorführungen wesentliche Unterschiede im Tatsächlichen bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150088.X04Im RIS seit
28.06.2001Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009