RS Vwgh 1991/4/30 89/08/0188

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Veröffentlicht am 30.04.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §73;
AVG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/19 90/08/0139 4

Stammrechtssatz

Die Festsetzung des Verteilungsschlüssels gem § 73 ASVG ist ein Bescheid, weil ihr keine über den konkreten Einzelfall (Verteilung der Beiträge im Verhältnis der - dem jeweils örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger zugeordneten - Pensionslasten für ein bestimmtes Kalenderjahr) und über den bestimmten, im Verwaltungsakt erschöpfend umschriebenen Adressatenkreis hinausgehende Wirkung zukommt.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080188.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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