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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620 ;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 126;Rechtssatz
Auch eine nur kurzfristig wesentliche Beteiligung am Stammkapital in einem bestimmten Veranlagungszeitraum führt dazu, daß sämtliche in diesem Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu qualifizieren sind (Hinweis E 18.3.1991, 90/14/0009).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989130069.X01Im RIS seit
02.05.1991