RS Vwgh 1991/5/7 90/07/0171

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Veröffentlicht am 07.05.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Weisen die Sickerwässer aus der Tresterlagerung jenes sachverständig festgestellte Gefährdungspotential auf (nach dem Gutachten ist eine Gefährdung des Grundwassers zu erwarten), dann gelten sie - selbst dann, wenn es sich dabei um eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Bodennutzung und damit auch um eine bloß geringfügige Einwirkung handeln sollte - als Beeinträchtigung und damit als Einwirkungen auf Gewässer, die gemäß § 32 Abs 1 erster Satz WRG in Verbindung mit § 32 Abs 2 lit c WRG wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070171.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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