RS Vwgh 1991/5/7 90/07/0171

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Veröffentlicht am 07.05.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §1 Abs3;
AWG 1990 §2 Abs1 Z1;
WRG 1959 §31b;

Rechtssatz

Abgelagerte Trester sind nicht als Abfall im Sinne der Z 1 des § 2 Abs 1 AWG anzusehen, wenn sich der Beschwerdeführer seiner weder entledigen will noch entledigt hat, sondern er den Trester vielmehr einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung zuführen will. Seine Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse könnte jedoch geboten erscheinen, weil § 1 Abs 3 AWG dies insbesondere aus Gründen des Umweltschutzes vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070171.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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