RS Vwgh 1991/5/7 91/07/0026

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Veröffentlicht am 07.05.1991
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §68 Abs1;
FlVfGG §34;
FlVfLG Tir 1978 §38 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Liegen in derselben Sache zwei rechtskräftige, einander widersprechende Bescheide vor, so derogiert der spätere dem früheren. In der solcherart herbeigeführten Beseitigung der seinerzeit erteilten rechtskräftigen Bewilligung (hier Bewilligung der Abänderung eines Teilwaldrechtes) läge zweifellos eine Verletzung subjektiver Rechte vor.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070026.X02

Im RIS seit

07.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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