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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Liegen in derselben Sache zwei rechtskräftige, einander widersprechende Bescheide vor, so derogiert der spätere dem früheren. In der solcherart herbeigeführten Beseitigung der seinerzeit erteilten rechtskräftigen Bewilligung (hier Bewilligung der Abänderung eines Teilwaldrechtes) läge zweifellos eine Verletzung subjektiver Rechte vor.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070026.X02Im RIS seit
07.05.1991