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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Parteistellung im Sinne des § 102 WRG ist nicht gegeben, wenn es an einer potentiellen Beeinträchtigung von relevanten Rechten des Betreffenden fehlt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070128.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
09.02.2016