RS Vwgh 1991/5/14 90/08/0202

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10 idF 1989/642;

Rechtssatz

Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, so ergibt sich zweifelsfrei, daß die Beiträge nicht eingebracht werden können

(Hinweis E 13.9.1988, 86/14/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080202.X01

Im RIS seit

14.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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