RS Vwgh 1991/5/14 86/05/0015

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §10 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Da die Zustimmung aller betroffenen Miteigentümer nach § 10 Abs 2 NÖ BauO in der Fassung der Novelle LGBl 8200-1 noch nicht normiert ist, ist die Beh berechtigt, eine Teilungsbewilligung auf ein Ansuchen zu erteilen, das nur von einem Miteigentümer eingebracht worden ist.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1BeteiligterBaurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986050015.X01

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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