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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Da die Zustimmung aller betroffenen Miteigentümer nach § 10 Abs 2 NÖ BauO in der Fassung der Novelle LGBl 8200-1 noch nicht normiert ist, ist die Beh berechtigt, eine Teilungsbewilligung auf ein Ansuchen zu erteilen, das nur von einem Miteigentümer eingebracht worden ist.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1BeteiligterBaurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986050015.X01Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009