RS Vwgh 1991/5/14 89/08/0196

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0386/58 E 10. Februar 1960 VwSlg 5200 A/1960 RS 1

Stammrechtssatz

Als soziale Zuwendungen im Sinne des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG können nur solche Zuwendungen des Dienstgebers an seine Arbeitnehmer gewertet werden, die ihren Grund in einem durch Ereignisse in der persönlichen oder familiären Sphäre des Dienstnehmers hervorgerufenen Notstand oder in einer durch ein solches Ereignis geschwächten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080196.X01

Im RIS seit

14.05.1991

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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