RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0148

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs3;

Rechtssatz

Die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen Zeitraumes ist an sich sanktionslos und lediglich bei der Ermessenprüfung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, berücksichtigbar (Hinweis E 20.6.1990, 86/13/0168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140148.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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