RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0280

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
EStG 1972 impl;
KStG 1966 §1;
KStG 1966 §8;

Rechtssatz

Es erfolgt keine Zurechnung der Einkünfte einer GmbH in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an deren Alleingesellschafter (Mehrheitsgesellschafter) nur deshalb, weil die für die Tätigkeit der GmbH notwendigen Leistungen (hier: auf Grund eines Kooperationsvertrages zwischen GmbH und dem betreffenden Gesellschafter) von dem Gesellschafter (gegen Entgelt) erbracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140280.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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