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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Es erfolgt keine Zurechnung der Einkünfte einer GmbH in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an deren Alleingesellschafter (Mehrheitsgesellschafter) nur deshalb, weil die für die Tätigkeit der GmbH notwendigen Leistungen (hier: auf Grund eines Kooperationsvertrages zwischen GmbH und dem betreffenden Gesellschafter) von dem Gesellschafter (gegen Entgelt) erbracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140280.X02Im RIS seit
11.07.2001