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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0168 Besprechung in: ÖStZB 1992, 86;Rechtssatz
Bei Dauerverträgen - somit auch bei Mietverträgen - ist der Zahlungsbeleg iVm dem Vertrag über die vereinbarten Leistungen als Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG 1972 anzusehen, wenn im Vertrag alle vom Gesetz geforderten Elemente einer Rechnung enthalten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988140167.X05Im RIS seit
12.02.2002