RS Vwgh 1991/5/14 88/14/0167

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0168 Besprechung in: ÖStZB 1992, 86;

Rechtssatz

Bei Dauerverträgen - somit auch bei Mietverträgen - ist der Zahlungsbeleg iVm dem Vertrag über die vereinbarten Leistungen als Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG 1972 anzusehen, wenn im Vertrag alle vom Gesetz geforderten Elemente einer Rechnung enthalten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988140167.X05

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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