RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0149

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §302 Abs1;

Rechtssatz

Da nur die Festsetzung und die Einhebung einer Abgabe durch die eingetretene Verjährung begrenzt werden können, erfaßt die Befristung des § 302 Abs 1 erster Halbsatz Feststellungsbescheide nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140149.X02

Im RIS seit

14.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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