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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §302 Abs1;Rechtssatz
Da nur die Festsetzung und die Einhebung einer Abgabe durch die eingetretene Verjährung begrenzt werden können, erfaßt die Befristung des § 302 Abs 1 erster Halbsatz Feststellungsbescheide nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140149.X02Im RIS seit
14.05.1991