RS Vwgh 1991/5/14 90/05/0250

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
RAO 1868 §14;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle einer Erkrankung eines Rechtsanwaltes kann es nicht als Aufgabe des nur im Einzelfall einschreitenden ständigen Substituten angesehen werden, selbst den Terminkalender der Kanzlei daraufhin zu überprüfen, ob irgendwelche Termine zu erledigen sind bzw versäumt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050250.X02

Im RIS seit

14.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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