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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Im Falle einer Erkrankung eines Rechtsanwaltes kann es nicht als Aufgabe des nur im Einzelfall einschreitenden ständigen Substituten angesehen werden, selbst den Terminkalender der Kanzlei daraufhin zu überprüfen, ob irgendwelche Termine zu erledigen sind bzw versäumt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050250.X02Im RIS seit
14.05.1991