RS Vwgh 1991/5/14 90/05/0250

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs2;
VwGG §46 Abs3;

Rechtssatz

Da die plötzlich eingetretene Erkrankung des Vertreters des Beschwerdeführers jedenfalls im Zeitpunkt der Antragstellung nach § 46 Abs 1 VwGG noch andauerte, war mangels einer konkret normierten Rechtspflicht im Sinne des Vorbringens des Antragstellers davon auszugehen, daß der Antrag gem § 46 Abs 3 VwGG beim VwGH rechtzeitig gestellt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050250.X01

Im RIS seit

14.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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