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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/08/0168 E 21. April 1986 RS 1Stammrechtssatz
Den für die Versicherungspflicht der geschäftsführenden Gesellschafter einer GesmbH in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen kann nicht entnommen werden, dass darin hinsichtlich der Versicherungspflicht auf die Entgeltlichkeit der Tätigkeit dieser Personen abgestellt wird. Die Geschäftsführereigenschaft eines Gesellschafters ist ein formalisiertes Merkmal der Versicherungspflicht. Daher ist es nicht maßgebend, was im Innenverhältnis vereinbart wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080182.X02Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
23.04.2009