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L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/06/0131 2Stammrechtssatz
Für die Sachentscheidung der Vorstellungsbehörde ist jene Sachlage und Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt des letztinstanzlichen gemeindebehördlichen Bescheides bestanden hat (Hinweis E 30.5.1985, 82/06/0100).
Schlagworte
Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987050139.X01Im RIS seit
28.09.2001