RS Vwgh 1991/5/14 88/14/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28 Abs1;
LiebhabereiV §1 Abs1;
LiebhabereiV §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/14/0168 Besprechung in: ÖStZB 1992, 86;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0027 3

Stammrechtssatz

Daß die Fremdmittelzinsen allmählich sinkende Tendenz aufweisen und die Möglichkeit besteht, nach weitgehendem Wegfall dieser Kosten eine Eigentumswohnung ertragbringend zu vermieten, steht einer Beurteilung als "Liebhaberei" nicht entgegen, weil im Wegfall eines durch Fremdfinanzierung bewirkten und entsprechend ins Gewicht fallenden Kostenfaktors eine Änderung der Wirtschaftsführung zu erblicken ist, der erst für die Zukunft Bedeutung beigemessen werden kann (Hinweis E 22.5.1990, 87/14/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988140167.X03

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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