RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0280

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhtes Entgelt in Hundertsätzen von Warenverkaufspreisen für Leistungen des Mehrheitsgesellschafters einer GmbH an diese aus einem zwischen beiden bestehenden Kooperationsvertrag darf durch Schätzung auf Grund eines in einem Vorjahr gewährten Preisnachlasses vom Entgelt ermittelt werden, wenn die Gesellschaft und der im Ausland ansässige Mehrheitsgesellschafter an der Ermittlung des Sachverhaltes nicht mitwirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140280.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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