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21/03 GesmbH-RechtNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Löhne der vom Beitragsschuldner beschäftigten Dienstnehmer im Haftungszeitraum zur Gänze beglichen wurden, während die gegenüber dem Sozialversicherungsträger bestehenden Beitragsschulden unberichtigt geblieben sind, reicht jedenfalls zur Annahme eines haftungsbegründenden Verschuldens des Vertreters aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080202.X03Im RIS seit
14.05.1991