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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §112;Rechtssatz
In einem baupolizeilichen Auftragsverfahren nach § 112 NÖ BauO 1976 hat der VwGH, anders als in einem Verfahren nach § 113 Abs 2 Z 3 NÖ BauO 1976 nicht zu prüfen, ob die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung in Betracht kommt oder nicht.
Schlagworte
Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986050162.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.02.2010