RS Vwgh 1991/5/14 90/08/0202

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

21/03 GesmbH-Recht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Der Vertreter des Beitragsschuldners hat Beschränkungen seiner Befugnisse, die ihn an der entsprechenden Wahrnehmung seiner Obliegenheiten hindern, allenfalls im Rechtsweg zu beseitigen oder aber seine Funktion niederzulegen; andernfalls kann er sich auf solche Behinderungen nicht berufen

(Hinweis E 10.9.1987, 86/13/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080202.X02

Im RIS seit

14.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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