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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Die Berufungsbehörde ist im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen als "Sache" auf den Tatsachenkomplex beschränkt, den die gem § 305 Abs 1 BAO zuständige Behörde erster Instanz als Wiederaufnahmegrund herangezogen hat.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140262.X01Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.08.2012