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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
GSVG 1978 §1;Rechtssatz
§ 1 GSVG setzt keine auf Gewinn oder auch nur Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit voraus; gemäß § 2 Abs 1 Z 3 legcit wird das Merkmal einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch das Erfordernis der Kammermitgliedschaft der Gesellschaft abgedeckt (Hinweis E 30.6.1983, 82/08/0083,0084, VwSlg 11110 A/1983); unbeachtlich ist in diesem Zusammenhang auch, wenn keinerlei tatsächliche Tätigkeit als Geschäftsführer entfaltet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080182.X03Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
23.04.2009