RS Vwgh 1991/5/14 91/05/0003

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Bindung der Gd als auch der anderen Parteien des Verfahrens erstreckt sich, ausschließlich auf die die Aufhebung tragenden Gründe des aufsichtsbehördlichen Bescheides, nicht aber auf jene Ausführungen der Gemeindeaufsichtsbehörde, die in Wahrheit zu einer Abweisung der Vorstellung hätten führen müssen (Hinweis E 17.12.1985, 85/05/0098).

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050003.X01

Im RIS seit

14.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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