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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z11;Rechtssatz
Die Gründung eines (ersten) eigenen Wohnsitzes geht über den Tatbestand des bloßen "Kaufs einer Wohnung" hinaus; nach dem - der Heiratsbeihilfe vergleichbaren - Zweck, daß nämlich eine bei der Hausstandsgründung zu erwartende Schwächung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemindert werden soll, ist daher auch die einem Alleinstehenden gewährte Beihilfe beitragsfrei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080196.X02Im RIS seit
14.05.1991Zuletzt aktualisiert am
23.04.2009