RS Vwgh 1991/5/14 89/08/0196

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z11;

Rechtssatz

Die Gründung eines (ersten) eigenen Wohnsitzes geht über den Tatbestand des bloßen "Kaufs einer Wohnung" hinaus; nach dem - der Heiratsbeihilfe vergleichbaren - Zweck, daß nämlich eine bei der Hausstandsgründung zu erwartende Schwächung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemindert werden soll, ist daher auch die einem Alleinstehenden gewährte Beihilfe beitragsfrei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080196.X02

Im RIS seit

14.05.1991

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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