RS Vwgh 1991/5/14 91/14/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §115;
BAO §119;
BAO §138 Abs1;
BAO §184;
BewG 1955 §69 Abs1 Z1 litb;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
VermStG;

Rechtssatz

Ausf zur Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigem Vermögen des Gesamtrechtsvorgängers gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger mangels Nachweises (Glaubhaftmachung) anderweitiger Verwendung (hier: Spielverluste im Casino) eines vom Rechtsvorgänger seinerzeit geerbten Barvermögens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140039.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten