RS Vwgh 1991/5/15 90/02/0204

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Veröffentlicht am 15.05.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Nach § 99 Abs 1 lit b StVO kommt es auf die Frage der Verwirklichung des Tatbestandes der Weigerung "bei Vorliegen der in § 5 StVO bezeichneten Voraussetzungen" an; diese Voraussetzungen stellen auf die Qualifikation des einschreitenden Organs, die Lenkereigenschaft und die Vermutung der Alkoholbeeinträchtigung ab, nicht jedoch etwa auf eine vorherige Mundspülung.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020204.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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