RS Vwgh 1991/5/15 90/10/0157

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Veröffentlicht am 15.05.1991
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §3;

Rechtssatz

Ein von Menschen gegessener, gekauter oder getrunkener Stoff, der keinerlei Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, entspricht dem Kriterium "ohne überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken zu dienen".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100157.X01

Im RIS seit

15.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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