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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §3;Rechtssatz
Ein von Menschen gegessener, gekauter oder getrunkener Stoff, der keinerlei Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, entspricht dem Kriterium "ohne überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken zu dienen".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990100157.X01Im RIS seit
15.05.1991