RS Vwgh 1991/5/15 91/02/0021

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Veröffentlicht am 15.05.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §69 Abs1 litc;

Rechtssatz

Eine Vorfrage iSd § 38 und § 69 Abs1 lit c AVG liegt vor, wenn der Tatbestand ein Element enhält, das für sich allein Gegenstand der bindenden Entscheidung einer anderen Behörde ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020021.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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