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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0005 E 8. April 1987 RS 2Stammrechtssatz
Eine Verweigerung der Atemluftprobe kann auch dann angenommen werden, wenn der Aufgeforderte nach mehrmaligem Verlangen immer wieder Einwände erhebt und diese somit faktisch verhindert, ohne sie ausdrücklich abzulehnen. (Hinweis auf E vom 20.11.1979, 2568/79)
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020204.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2010