RS VwGH Erkenntnis 1991/05/17 90/06/0149

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Veröffentlicht am 17.05.1991
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Der Beschwerdefall 90/06/0150 wurde am 17.5.1991 im gleichen Sinne erledigt; Rechtssatz

Ein Hindernis nach § 71 Abs 2 AVG iVm § 71 Abs 1 lit a AVG fällt mit der Einsicht des Besch in den maßgebenden Verwaltungsstrafakt weg, bei welcher der Umstand, daß eine die Strafverfügung betreffende Hinterlegungsanzeige erfolgt ist, diese aber den Besch nicht erreicht hat, bekannt wird. (Hinweis E 7.9.1988, 88/18/0104).

Im RIS seit
03.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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