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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §58 litc;Rechtssatz
Der den Voraussetzungen des § 14 Abs 3 Satz 2 WEG 1975 genügende Mehrheitsbeschluß bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG 1975; der Umstand, daß die von der Mehrheit beschlossene Veränderung schon durchgeführt wurde, steht einer nachträglichen Genehmigung nicht entgegen (Hinweis Urteil OGH 11.12.1990, 5 Ob 104/90).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060189.X01Im RIS seit
03.05.2001