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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Das Recht zur Erhebung einer Berufung gegen einen erstinstanzlichen Abgabenbescheid ist nicht an das Vorhandensein einer materiellrechtlichen Grundlage für den bekämpften Bescheid geknüpft. Ein Rechtsmittel dient vielmehr auch dazu, bei Fehlen einer solchen Grundlage die Aufhebung oder Änderung des erstinstanzlichen Bescheides zu erwirken.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170120.X03Im RIS seit
12.12.2001