RS Vwgh 1991/5/17 89/17/0120

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Veröffentlicht am 17.05.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
BAO §246 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Recht zur Erhebung einer Berufung gegen einen erstinstanzlichen Abgabenbescheid ist nicht an das Vorhandensein einer materiellrechtlichen Grundlage für den bekämpften Bescheid geknüpft. Ein Rechtsmittel dient vielmehr auch dazu, bei Fehlen einer solchen Grundlage die Aufhebung oder Änderung des erstinstanzlichen Bescheides zu erwirken.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170120.X03

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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