RS Vwgh 1991/5/17 89/06/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1991
beobachten
merken

Index

L81515 Umweltanwalt Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
B-VG Art131 Abs2;
B-VG Art18 Abs1;
UmweltanwaltschaftsG Slbg §3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Weder aus § 3 Slbg UmweltanwaltschaftsG noch aus anderen Bestimmungen dieses Gesetzes kann entnommen werden, daß der Slbg Landesumweltanwaltschaft subjektive Rechte iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG zukämen; sie ist vielmehr schon ihrer Natur nach ein Instrument zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in Umweltschutzbelangen im Lande Slbg, nicht jedoch Träger eigener subjektiver Rechte.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060158.X01

Im RIS seit

17.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten