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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Festsetzung eines Absatzförderungsbeitrages durch die Abgabenbehörde gegenüber dem Beitragsschuldner (dem Milchbearbeitungsbetrieb und Milchverarbeitungsbetrieb) bezieht sich infolge der ausdrücklichen Ermächtigung zur Beitragsüberwälzung auf den Milchbauern in § 80 Abs 6 MOG auch auf letzteren, es kommt dem Milchbauern daher gemäß § 78 Abs 3 BAO Parteistellung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170120.X02Im RIS seit
12.12.2001