Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
GetränkesteuerG Wr 1971 §1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1992, 112;Rechtssatz
Durch die bloße Unterfertigung eines Bestellformulars, in welchem eine Lieferfirma nur im Zusammenhang mit der Rechnungsausstellung bzw im Zusammenhang mit der Berechnung des vereinbarten Gesamtpreises, nicht aber als Vertragspartner der Kunden der
Weinhandelsfirma (Beschwerdeführerin) erwähnt ist, wird kein
zivilrechtlich gültiges Rechtsgeschäft zwischen der Lieferfirma und den Kunden der nicht als Bevollmächtigte eingeschrittenen Weinhandelsfirma begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170183.X01Im RIS seit
23.05.1991Zuletzt aktualisiert am
10.08.2018