RS Vwgh 1991/5/24 90/16/0011

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Veröffentlicht am 24.05.1991
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1652/74 E VS 29. September 1977 5167 F/1977 RS 2

Stammrechtssatz

Wurde mit mehreren Rechtsvorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist bei jedem einzelnen Rechtsvorgang iSd § 4 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen, was auch mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Einklang steht, dessen Anwendung insoweit keine abweichende Regelung des GrunderwerbsteuerG 1955 entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160011.X02

Im RIS seit

24.05.1991

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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