RS Vwgh 1991/5/24 90/16/0069

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Veröffentlicht am 24.05.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §696;
ABGB §897;
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
MRG §18;
MRG §19;
MRG §40 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1992, S 411;

Rechtssatz

Übernimmt der Erwerber einer Liegenschaft mit Mietwohnhaus Verbindlichkeiten insoweit, als es sich hiebei um gem § 18 und § 19 MRG auf die Mieter überwälzbare handelt, so ist die interne Schuldübernahme bis zum Vorliegen der (nicht gem § 40 Abs 1 MRG außer Kraft getretenen) Entscheidung der Gemeinde oder der (rechtskräftigen) Entscheidung des Gerichtes aufschiebend bedingt.

Schlagworte

Schuldübernahme interne

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160069.X03

Im RIS seit

28.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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