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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §696;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1992, S 411;Rechtssatz
Übernimmt der Erwerber einer Liegenschaft mit Mietwohnhaus Verbindlichkeiten insoweit, als es sich hiebei um gem § 18 und § 19 MRG auf die Mieter überwälzbare handelt, so ist die interne Schuldübernahme bis zum Vorliegen der (nicht gem § 40 Abs 1 MRG außer Kraft getretenen) Entscheidung der Gemeinde oder der (rechtskräftigen) Entscheidung des Gerichtes aufschiebend bedingt.
Schlagworte
Schuldübernahme interneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160069.X03Im RIS seit
28.06.2001Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009